Senat
Aufgaben:
Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschule der Polizei (FH PolG) geregelt. Der Senat beschließt die Ordnungen der Fachhochschule Polizei. Darüber hinaus berät und unterstützt er den Rektor oder die Rektorin in grundsätzlichen Angelegenheiten und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und vergleichbaren in- und ausländischen, insbesondere europäischen Einrichtungen.
Zu den grundsätzlichen Angelegenheiten zählen insbesondere:
- die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen einer Anhörung der Fachhochschule Polizei beim Erlass oder bei der Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und bei der Aufstellung von Ausbildungs- und Studienplänen,
- die Behandlung von Grundsatzfragen mit den für die praktische Ausbildung zuständigen Stellen,
- die Mitwirkung bei der Organisation und Planung der weiteren Entwicklung der Fachhochschule Polizei,
- die Anhörung zur Aufstellung des Haushaltsvoranschlages und zur Verteilung der nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Personalstellen und Sachmitteln.
Mitglieder des Senats
1. der Rektor oder die Rektorin, als vorsitzendes Mitglied,
2. der Prorektor oder die Prorektorin,
3. kraft Wahlen:
- a) je ein Fachgruppenvertreter des hauptamtlichen oder hauptberuflichen Lehrpersonals,
- b) ein Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden oder der Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbeamtinnen, die im Rahmen des Aufstiegsverfahrens den Erwerb einer Befähigung für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahngruppe 2, anstreben,
- c) ein Vertreter oder eine Vertreterin der Auszubildenden für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, mit beratender Stimme,
4. der Kanzler oder die Kanzlerin mit beratender Stimme,
5. der oder die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Polizei mit beratender Stimme.