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Einstellungsvoraussetzungen

In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder Ausländer mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland ist,
  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • gerichtlich nicht bestraft ist (Einstellungshindernis oder -hemmnis bzw. ggf. Einstellungshemmnis bei laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren),
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (d.h. es bestehen keine Bankverbindlichkeiten bzw. Kredite oder Darlehen in unbedienbarer Höhe,
  • polizeidiensttauglich ist,
  • mindestens 160 cm groß ist und
  • nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint.

Bildungsvoraussetzungen

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe1, zweites Einstiegsamt:

  • der Realschulabschluss,
  • der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung,
  • der Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis,
  • ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt:

  • ein zum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand

Lebensalter

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe1, zweites Einstiegsamt:
am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37,5 Jahre alt

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt:
am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37 Jahre alt

Ausnahme:
Soldaten auf Zeit dürfen nach Soldatenversorgungsgesetz (SVG) das Höchsteinstellungsalter überschreiten

Befähigungsnachweise/Fertigkeiten

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe1, zweites Einstiegsamt:

  • Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
  • Schwimmbefähigung durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

Polizeivollzugsdienst Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt:

  • Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
  • Schwimmbefähigung durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

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