Eignungsauswahlverfahren (EAV) - Sportliche Leistungsfähigkeit
Die sportliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens in Silber, mittels Einzelprüfkarte und Urkunde nachzuweisen.
BEACHTE!
- Dabei sind in der Kategorie Ausdauer die Disziplin 3000-m-Lauf und in der Kategorie Schnelligkeit die Disziplin 100-m-Lauf zu absolvieren. Hier ist jeweils mindestens die Silberleistung vorgeschrieben.
- Bewerber/-innen die im laufenden Kalenderjahr das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden, müssen ihre sportliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens für Kinder und Jugendliche in Silber, mittels Einzelprüfkarte und Urkunde nachweisen.
- Dabei sind in der Kategorie Ausdauer die Disziplin 800-m-Lauf und in der Kategorie Schnelligkeit die Disziplin 100-m-Lauf zu absolvieren. Hier ist jeweils mindestens die Silberleistung vorgeschrieben.
- Das Deutsche Sportabzeichen oder das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein und ist spätestens am Tag des Eignungstests vorzulegen!
Alle Infos zum Sportabzeichen findet man auf den Seiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
Hinweis!
Bewerberinnen und Bewerber, die den Nachweis nicht fristgerecht erbringen, scheiden aus dem Eignungsauswahlverfahren (EAV) aus.