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Eignungsauswahlverfahren (EAV) - Testtag an der FH Polizei

Eingegangene Bewerbungen werden durch den Auswahldienst der FH Polizei bearbeitet. Ärztliche Unterlagen werden durch den Polizeiärztlichen Dienst hinsichtlich einer möglichen Polizeidienstuntauglichkeit gesichtet. Bestehen zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf eine Nichteignung, werden die Bewerber*innen zu einem eintägigen Testverfahren eingeladen.

SCHRIFTLICHER TEIL

  • computergestützter Sprachkompetenztest
  • Persönlichkeitstest: Zur Prüfung der charakterlichen Eignung werden bestimmte Persönlichkeitsmerkmale betrachtet: Neurotizismus (z.B. Reizbarkeit), Extraversion (z.B. Durchsetzungsfähigkeit), Offenheit für Erfahrungen (z.B. für Werte und Normen), Verträglichkeit (z.B. Vertrauen), Gewissenhaftigkeit (z.B. Pflichtbewusstsein, Selbstdisziplin, Besonnenheit)
  • Computergestützter Eignungstest (Intelligenzstrukturtest): Überprüfung von verbaler, numerischer, figuraler Intelligenz (figuralräumliche Intelligenzfähigkeiten), schlussfolgerndem Denken, Merkfähigkeit

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MÜNDLICHER TEIL vor einer AUSWAHLKOMMISSION

  • strukturiertes Interview (Einzelgespräch)
  • Hier sollte es selbstverständlich sein, sich im Rahmen des Interviews vorab über die Aufgaben und Strukturen der Polizei zu informieren.

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PERSÖNLICHKEITSTEST

Seit Beginn des Eignungsauswahlverfahrens für den Einstellungstermin 01. September 2019 wird ein Persönlichkeitstest durchgeführt.

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Wie geht es jetzt weiter?

Bewerber*innen die sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil positiv abgeschlossen haben, erhalten im Anschluß einen gesonderten Termin zur ► polizeiärztlichen Eignungsuntersuchung in einer der Außenstellen des Polizeiärztlichen Dienstes in Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau oder Aschersleben.

Die sportliche Leistungsfähigkeit ist durch ► Vorlage des Deutschen Sportabzeichens in Silber - mittels Einzelprüfkarte und Urkunde - nachzuweisen.

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Hinweis!

Erfüllt ein Bewerber/-in nicht die entsprechenden Mindestanforderungen der einzelnen Abschnitte des Eignungsauswahlverfahrens (EAV), so ist damit das Verfahren für den jeweiligen Bewerber/-in beendet. Eine erneute Teilnahme am EAV ist nach einem halben Jahr möglich.

Erfüllt ein Bewerber/-in die Mindestanforderung, aber es kommt aufgrund der nicht ausreichenden Rangpunktzahl zur Nichteinstellung, kann dieser seinen erreichten Punktwert auf Antrag für die nächste Einstellung berücksichtigen lassen.

BEI FRAGEN EINFACH ANRUFEN!

Gibt es Fragen zum Testverfahren oder der Bewerbung im Allgemeinen, bitte an den

Auswahldienst der FH Polizei
Schmidtmannstr. 86
06449 Aschersleben
unter folgenden Telefonnummer:
03473 960-261

wenden.

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