Eignungsauswahlverfahren (EAV) - Polizeiärztliche Untersuchung
Bewerber*innen die sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil positiv abgeschlossen haben, erhalten im Anschluß einen gesonderten Termin zur polizeiärztlichen Eignungsuntersuchung in einer der Außenstellen des Polizeiärztlichen Dienstes in Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau oder Aschersleben.
Was wird bei der polizeiärztlichen Untersuchung gemacht?
- ärztliche Untersuchung
- Elektrokardiogramm
- Sehtest
- Hörtest
- Lungenfunktionstest
- Kreislaufbelastungsuntersuchung
- Blut- und Urinuntersuchung
- im Bedarfsfall Röntgen und Ultraschalluntersuchung u.a.m. (Untersuchungen finden im Polizeiärztlichen Zentrum Magdeburg statt)
Wie geht es jetzt weiter?
Das Ergebnis der Untersuchung wird dem/der Bewerber*in nicht sofort durch den Polizeiärztlichen Dienst sondern über die Mitarbeiter des Auswahldienstes mitgeteilt.
Liegt die gesundheitliche Eignung der Bewerber*innen vor, erfolgt die Bildung einer Rangfolge aus den Ergebnissen des EAV, nach der die Einstellung anhand der jeweiligen Einstellungszahl vorgenommen wird.