Menu
menu

Einstellungsvoraussetzungen

In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt,
    Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland
  • die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • gerichtlich nicht bestraft ist (ggf. Einstellungshemmnis bei laufenden Ermittlungs-/Strafverfahren,
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
  • polizeidiensttauglich ist,
  • nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint,
  • mindestens 160 cm groß ist.

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die o.g. Einstellungsvoraussetzungen und die für die Laufbahn und das Einstiegsamt vorgeschriebenen Bildungsvoraussetzungen erfüllt. 

Bildungsvoraussetzungen:

  • Ausbildung

- Realschulabschluss

- der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung

  • Studium

- allgemeine Fachhochschulreife / Abitur

Lebensalter:

  • Ausbildung / Studium

- Ausbildung: Du bist am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37,5 Jahre alt.

- Studium: Du bist am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre, aber noch nicht 37 Jahre alt.

 

 

 

Befähigungsnachweise / Fertigkeiten:

  • Ausbildung / Studium

- Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit durch Erwerb des Deutschen Sportabzeichens in silber

- Besitz der Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B

- Schwimmbefähigung durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

- Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache (für Studium)



Der Erwerb der Fahrerlaubnis sowie der Schwimmbefähigung können noch innerhalb bestimmter Fristen im Verlauf der Ausbildung/ des Studiums nachgewiesen werden. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb der Fristsetzung, führt dies zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Hinweis:

Über den Ablauf der Ausbildung / des Studiums sowie Möglichkeiten des Aufstieges kannst du dich auf den weiteren Seiten informieren.

 

 

Zum Seitenanfang


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
NUTZE DEINE CHANCE UND BEWIRB DICH!

Gesucht werden auch junge interessierte Menschen mit Migrationshintergrund
(auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit) und Spitzensportler

Der Beginn des Eignungsauswahlverfahrens für die Einstellung zum 01.03.2022 voraussichtlich ab Oktober 2021 vorgesehen.
Die Einladung zum EAV erfolgt auf dem Postweg.
Aufgrund der aktuellen Situation können wir für das gesamte Jahr keine Termine für ein BEWERBERCOACHING anbieten!

                    
 

 

 

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
Berufsinformation und -werbung
Schmidtmannstraße 86
06449 Aschersleben
Tel.: 03473 / 960 171
Fax: 03473 / 960 283
E-Mail: Berufsinformation und -werbung